Energiehaus Emmendingen
Förderstruktur und Förderbausteine
In der untenstehenden Grafik sehen Sie die überarbeitete Förderstruktur unserer Förderbausteine. Angedacht ist, dass Ihre Reise zum klimafreundlichen Wohnen mit einer unabhängigen und kostenfreien Einstiegsberatung startet. Danach können spezifische Themenkomplexe über eine vertiefende Beratung genauer betrachtet werden, alles natürlich individuell auf Ihre Wohnsituation bezogen. Abgerundet wird das Ganze durch eine fachliche Sanierungsbegleitung, bei der unabhängige Energieberater_innen Sie vor und während den Maßnahmen kompetent begleiten.
Wenn Sie sich für einen Sanierungsfahrplan interessieren, können Sie hier mehr erfahren.
Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird durch das BAFA mit bis zu 80 Prozent bezuschusst und lässt sich nach EWärmeG als Teilerfüllungsoption in Höhe von 5 Prozent anrechnen.
Förderung einer Photovoltaik-Anlage
Warum wurde der Förderbaustein PV-Anlagen Überarbeitet?
Auf Grund der sich verändernden Gesetzeslandschaft ist es notwendig, das Förderprogramm und damit auch die Förderrichtlinien anzupassen. Konkret handelt es sich um die zum 01.05.2022 in Kraft getretene Photovoltaik (PV) -Pflicht für neue Wohngebäude, sowie die zum 01.01.2023 kommende PV-Pflicht für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen. (§8 KSG BW)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer_in, Erbbauberechtigt oder Eigentümer_innengemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümer_innen, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Gebäuden in allen Stadt- und Ortsteilen der Stadt Emmendingen sind. Bei Installation eines Balkonkraftwerkes in der Stadt Emmendingen sind außerdem auch Mieter_innen antragsberechtigt.
Was wird im Förderbaustein „Photovoltaik-Anlage“ gefördert?
Wenn Sie sich für den Bau einer Photovoltaik-Anlage entscheiden und die Dachfläche maximal nutzen, können Sie für die Umsetzung eineFörderungbeantragen: Die Förderhöhe berechnet sich dann aus der Leistung Ihrer Anlage und orientiert sich an den installierten kWp (Kilo-Watt-Peak, also die installierte Höchstleistung der Anlage). Hier erhalten Sie bis 9,99 kWp 80€ pro installiertem kWp und ab 10 kWp 120€ pro installiertem kWp, insgesamt jedoch maximal 1.400€.
Wenn bei Ihrem Gebäude die gesetzliche PV-Pflicht greift beachten Sie bitte, dass für die Berechnung der Förderhöhe dann nur der Teil der Anlagen-Leistung berücksichtigt werden kann, der nicht durch die gesetzliche PV-Pflicht für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist.
Antworten auf Fragen zu der PV-Pflicht und den Erfüllungsmöglichkeiten finden Sie unter:
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg - Photovoltaikpflicht
Beispielrechnung PV-Anlage:
Bei Maximalbelegung (Grundlage dafür sind die Angaben aus dem Energieatlas des LUBW) kann Ihr Dach beispielsweise mit einer Anlage mit 12kWp bestückt werden.
a) Ihr Dach unterliegt der PV-Pflicht (zum Beispiel bei Neubauten ab dem 01.05.2022)
Sie sind durch die gesetzliche PV-Pflicht verpflichtet, 60% des Daches mit einer PV-Anlage zu bestücken. Daher werden 60% der Leistung bei Maximalbelegung nicht berücksichtigt. Bei 12kWp entspricht das gerundet 7kWp. Für das Förderprogramm können dann die verbleibenden 5 kWp geltend gemacht werden.
+240€ für 3kWp unter 10kWp (3x80€)
+240€ für die 2kWp über 10kWp (2x120€)
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= 480€ gesamt Förderung
b) Für Sie gilt die PV-Pflicht nicht
+800€ für die ersten 10kWp (10x80€)
+240€ für die 2kWp über 10kWp (2x120€)
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= 1.040€ gesamt Förderung
Balkonkraftwerke (Plug-In-Anlagen)
Für Balkonkraftwerke erhalten Sie pauschal 250€ Förderung. Voraussetzung ist die Installation einer Einspeisesteckdose durch eine Fachkraft, sowie die Eignung des Stromzählers (2-Wege Zähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre) sowie die Registrierung beim Marktstammdatenregister. Die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn die Mini-PV-Anlage über eine Gesamtleistung von max. 600W verfügt und mittels Einspeisesteckdose angeschlossen wird.
Für die Registrierung beim Netzbetreiber, müssen Sie im Gebiet der großen Kreisstadt Emmendingen ein Formular der Stadtwerke (SWE) ausfüllen. Die Stadtwerke prüft dann, ob ihr Zähler geeignet ist. Muss der Zähler gewechselt werden, wird dieser von den SWE für Sie kostenlos gewechselt. Mehr dazu, sowie das Formular finden Sie unter SWE Plug-In-Erzeugunganlagen.
Die Registrierung beim Marktstammdatenregister erfolgt durch Sie direkt und ist kostenlos. Die Bestätigung geht Ihnen im Anschluss postalisch zu – von dieser benötigen wir eine Kopie als Nachweis.
Bitte beachten Sie: Bei Balkonkraftwerken ist ein Einverständnis der/des Vermieter_in, Eigentümer_in oder der Eigentümer_innengemeinschaft einzuholen!
Ablauf und Nachweise
- Förderantrag stellen
- Bewilligung erhalten, die i.d.R. innerhalb von wenigen Wochen erteilt wird
- Solateur beauftragen / Anlage bestellen
- Anlage installieren
- Schlussrechnung erhalten und bezahlen
- Unterlagen und Nachweise einreichen
- Unterlagen und Nachweise PV-Anlage:
- Schlussrechnung Solateur
- Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister
- Bei PV-Pflicht, wenn Ihre Dachfläche von Ausnahmen betroffen ist: Kopie des Dachplans im Sinne des Paragrafen 8 Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
- Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt Emmendingen für Öffentlichkeitsarbeit
- Unterlagen und Nachweise Balkonkraftwerk:
- Datenblatt der Anlage
- Kopie des Formulars zur Anmeldung einer Plug-In Erzeugungsanlage der SWE
- Kopie der Rechnung über die fachgerechte Installation der Einspeisesteckdose
- Kopie der Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister (muss elbst eingetragen werden)
- Für Mietende: schriftliche Einwilligung des/der Vermieter_in, des/der Eigentümer_in oder der Eigentümer_innengemeinschaft
- Optional: Foto der Anlage mit Einverständnis der anonymisierten Nutzung durch das Klimaschutzmanagement der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit
- Unterlagen und Nachweise PV-Anlage:
- Förderung wird ausgezahlt (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen)
Fragen zur Eignung ihrer Dachfläche inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, Schätzung zur Amortisierung der Anlage und etwaiger Kosten, die auf Sie zukommen, erhalten Sie im sehr intuitiven und informativen Solarkataster der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): Energieatlas: Solarpotential auf Dachflächen Dazu gibt es eine kleine Einführung in die Verwendung des Programms: Kurzanleitung (PDF-Datei)
Regelmäßig finden Veranstaltungen als Gemeinschaftsprojekt des Klimaschutzmanagementes der Stadt Emmendingen, des Landkreises Emmendingen und der VHS nördlicher Breisgau statt. In diesen erhalten Sie wertvolle Informationen, außerdem kann auch auf konkrete Fragen eingegangen werden: Mehr Lebensqualität durch Klimaschutz
„Energiehaus Emmendingen“ – bewährtes Konzept neu aufgestellt
Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands ist ein wichtiger Baustein für erfolgreichen Klimaschutz. Zudem vermeiden Hausbesitzer_innen hohe Energiekosten und machen ihre Immobilie zukunftsfähig. Nicht zuletzt steigert es auch den Wohnkomfort, wenn das Gebäude gut gedämmt ist – im Winter ist die Wohnung mollig warm, im Sommer schützt die Dämmung vor Überhitzung.
Das städtische Beratungsförderprogramm „Energiehaus Emmendingen“ unterstützt Gebäudeeigentümer_innen seit 2016 mit einem breit angelegten Bündel an Beratungsleistungen. Aufbauend auf die neutrale und individuelle Beratung können Sanierungswillige dann die umfangreichen Fördermittel von Bund und Land beantragen, die für energetische Modernisierungsmaßnahmen bereitstehen. Auf 2,5 Prozent konnte die Stadt Emmendingen die jährliche energetische Sanierungsrate steigern – zum Vergleich: Bundesweit liegt der Schnitt bei einem Prozent.
Diesen Erfolgskurs gilt es zu halten oder sogar noch zu steigern. In Zusammenarbeit mit Emmendinger Energieberater_innen und Bürger_innen hat das städtische Klimaschutzmanagement das „Energiehaus Emmendingen“ evaluiert und an die neuen Förderbedingungen staatlicherseits angepasst. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft, die nochmals attraktivere Rahmenbedingungen für energetische Modernisierungen anbietet. Daher kann das „Energiehaus Emmendingen“ sich mehr auf die Beratung und Umsetzungsbegleitung konzentrieren.
Wir freuen uns sehr, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien am 1. Juli 2021, auch wieder Anträge annehmen zu können!
Weitere Informationen finden Sie unter Beratung & Begleitung.
FAQ
Das betreffende Objekt steht nicht im Stadtgebiet Emmendingen, fördern Sie trotzdem?
Nein, die Kampagne Energiehaus Emmendingen und das dazugehörige Förderprpogramm ist eine Aktion des Klimaschutzmanagements der Stadt Emmendingen.
Somit können nur Projekte an Objekten gefördert werden, welche zum Stadtgebiet und den Ortschaften der großen Kreisstatd Emmendingen zählen (Stadt Emmendingen mit Kollmarsreute, Wasser, Mundingen, Maleck und Windenreute).
Liegt Ihr Objekt außerhalb des Stadtgebiets aber im Landkreis, können Sie sich an das Klimaschutzmanagement des Landkreises Emmendingen wenden: Beratungsangebot im Landkreis Emmendingen
Auch hier stehen Ihnen kompetente und unabhängige Berater bei Fragen zu den Themen Klimaschutz, energetische Sanierung und Solaranlagen zur Seite.
- Anfragen, die Gebäude im Landkreis Emmendingen (außerhalb des Stadtgebiets Emmendingen) betreffen, können Sie per E-Mail senden.
- Sofern eine Erstberatung gewünscht ist können Sie sich direkt zur Terminvereinbarung an unsere Kollegin Frau Körner via Telefon: Telefonnummer: 07641 451-1131 oder E-Mail wenden.
- Anfragen hinsichtlich Photovoltaik-Erstberatung im Landkreis EM: Auch hier Terminkoordination über Frau Körner Telefonnummer: 07641 451-1131 oder per E-Mail.
- Mein Gebäude wird gewerblich benutzt, kann ich Fördermittel beantragen?
Grundsätzlich fördern wir nur Wohngebäude. Wohngebäude werden definiert als Gebäude welche zu mindestens 50% für Wohnungen genutzt werden. Trifft dies auf Ihr Objekt zu, können Sie gernen einen Antrag stellen und von unserer kostenlosen Einstiegsberatung gebrauch machen.
Gewerblich genutzte Gebäude, also nichtwohngebäude, und solche in denen der als nichtwohngebäude genutzte Teil überwiegt können Fördermittel für energetische Sanierungen über die KFW oder Bafa erhalten. Beratung Dabei steht die Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF) Ihnen gerne beratend zur Seite. Diese bieten ebenso neutrale und unabhängige Beratungen an.